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Die Grosse und Kleine Allmend werden heute vielfältig genutzt. Durch zusätzliche Bedürfnisse hat der Nutzungsdruck auf die bestehenden Freiflächen markant zugenommen. Trotzdem soll der Grundgedanke der Allmend erhalten werden, die Flächen sollen auch künftig für alle zugänglich und nutzbar sein. Geplant sind aber auf der Kleinen Allmend auch vier bis sechs neue Rasenspielfelder. Der Gemeinderat hat das Nutzungs- und Gestaltungskonzept für die Kleine Allmend genehmigt und die Planungsvorlage zuhanden der öffentlichen Mitwirkung verabschiedet.
Die Nutzungsentwicklung auf den Allmenden reicht von der ursprünglich grünen Wiese mit landwirtschaftlicher Nutzung übers Exerzierfeld fürs Militär bis zum heutigen vielfältigen Nutzungsspektrum. Die Grosse Allmend als Teil der übergeordneten Grünverbindung Rosengarten-Schermenwald ist heute eine belebte Sport- und Freizeitanlage für die unterschiedlichsten Mannschafts- und Einzelsportarten. Daneben bietet sie aber auch Platz für unzählige weitere Freizeitaktivitäten vom Drachenfliegen bis zum Picknicken. Die BEA führt Ausstellungen durch, und es gastieren verschiedene Zirkusse auf dem Gelände.
Die Kleine Allmend wird als Sport- und Freizeitgelände, als Übungsplatz für das Militär, als Parkplatz sowie als Familiengartenareal genutzt. Es bestehen zudem Vereinbarungen mit den Hornussern, dem Schäferhunde-Club und einem Schafhirten.
Vor gut einem Jahr wurde ein Studienauftrag für ein neues Nutzungs- und Gestaltungskonzept Allmenden mit drei verschiedenen Büros durchgeführt. Der Auftrag hatte zum Ziel, die zahlreichen Ansprüche zu berücksichtigen und gestalterisch wie funktional optimale Lösungen für die Nutzung der Allmenden aufzuzeigen. Entstehen soll eine städtebaulich und landschaftsarchitektonisch qualitativ hochwertige Freiraumanlage, ein multifunktionaler, für die Öffentlichkeit weitgehend frei zugänglicher Erholungsraum mit hohem Identifikationswert.
Die nun vorliegende Planung beinhaltet die Umzonung der kleinen Allmend von der Grünfläche in die Zone für öffentliche Nutzungen (Freifläche a). Die Freifläche a ermöglicht den Bau von Sport- und Freizeitanlagen. Vorgesehen ist der Bau von vier bis sechs Rasenspielfeldern und von Familiengärten. Der vorwiegend von der Armee genutzte Teil der Kleinen Allmend wird von den neuen Rasenspielfeldern nicht berührt. Ebenfalls auf der Kleinen Allmend beibehalten werden kann das Übungs- und Wettkampffeld für den Schweizerischen Schäferhunde-Club. Hingegen müssen die Übungs- und Wettkampffelder für die Hornusser-Gesellschaften verlegt werden. Was die Parkierung bei Grossanlässen anbelangt, soll die Kleine Allmend nur noch in Notfallsituationen für maximal 300 Motorfahrzeuge beansprucht werden. Beibehalten werden am Zentweg 300 Parkplätze im Rahmen des ESP-Sockelangebots und für landwirtschaftliche Fahrzeuge während der BEA-Frühlingsausstellung.
Der Gemeinderat hat das Nutzungs- und Gestaltungskonzept für die Kleine Allmend genehmigt und die Durchführung der öffentlichen Mitwirkungsauflage für die Planungsvorlage beschlossen. Das Nutzungs- und Gestaltungskonzept für die Grosse Allmend wird in Verbindung mit den Planungen für das Eisstadion und den Zirkusplatz weiterbearbeitet.

Legende
••••• Wirkungsbereich l Zone für öffentliche Nutzungen (Freifläche Fa)
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1 Die Freifläche Fa ist für Bauten und Anlagen im öffentlichen Interesse bestimmt.
2 Die Zone Fa umfasst Grundstücke für stark durchgrünte Anlagen; die Ausnützungsziffer beträgt 0.1.
3 Es gilt folgende Zweckbestimmung: Allgemein benutzbare Freifläche mit Erholungseinrichtungen, Familiengärten und Sportanlagen mit zugehörigen Parkplätzen und Toilettenanlagen, Übungsanlagen für das Militär, Parkplätze für landwirtschaftliche Fahrzeuge während der BEA und für Notfallsituationen bei Grossanlässen.
4 Es gelten folgende Gestaltungsgrundsätze: a. Es sind maximal
- 4 (Variante A)
- 6 (Variante B)
Rasenspielfelder zulässig. Künstlicher Rasen ist gestattet, b. Gebäude zu den Familiengärten sind gestattet. Für die Gemeinschaftsanlage ist eine maximale Gebäudefläche von 24m2, für die Gartenhäuschen einschliesslich Gartenlauben von 16m2 zulässig.
c. Es sind 300 dauernd verfügbare Parkplätze und maximal 300 Parkplätze für Notfallsituationen bei Grossveranstaltungen zulässig. Fahr- und Standflächen dürfen als Schotterrasen ausgebildet werden, d. Unterirdische Bauten sind nicht gestattet.

